Sterbeversicherung 2024 · Vorsorge für den Sterbefall · Absicherung der Bestattungskosten
Was ist die Sterbeversicherung und wie funktioniert sie?
Die meisten Menschen möchten sich verständlicherweise nicht mit dem Tod auseinandersetzen. Doch es ist wichtig und zuweilen auch beruhigend, sich darüber frühzeitig Gedanken zu machen und zu überlegen, wie man seine Hinterbliebenen am besten absichert und auch wie die eigene Beerdigung aussehen soll bzw. auch wie sie finanziert werden kann. In diesem Zusammenhang kann eine sog. Sterbeversicherung sehr sinnvoll sein.
Denn das frühere „staatliche Sterbegeld“, das bis 2003 durch die gesetzlichen Krankenkassen im Todesfall ausbezahlt wurde, wurde ab Beginn 2004 ersatzlos gestrichen. Somit müssen Hinterbliebene inzwischen selbst für sämtliche Kosten aufkommen, die mit der Bestattung anfallen. Dazu gehören neben den Kosten für die eigentliche Beisetzung insbesondere auch die mittlerweile sehr hohen Gebühren der Städte und Kommunen.
Doch welche Kosten übernimmt die Sterbeversicherung?
Wofür kann die Sterbegeldversicherung verwendet werden?
Eine Sterbeversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine einmalige Summe aus, welche primär die Bestattungskosten des Versicherten abdecken soll. Somit dient die Sterbeversicherung der finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen.
In diesem Zusammenhang werden die Begriffe „Sterbeversicherung“ und „Sterbegeldversicherung“ synonym verwendet. Versicherungstechnisch ist die Sterbeversicherung eine kapitalbildende Lebensversicherung, mit deren Hilfe eine vergleichsweise geringe Summe (meist zwischen 5.000 und 10.000 EUR) angespart wird, um im Todesfall der versicherten Person die Bestattungskosten zu decken. Im Versicherungsfall, also im Todesfall wird einmalig die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, das sog. „Sterbegeld“.
Wer vorsorgen möchte und seinen Nachkommen die Last der Entscheidung und Finanzierung abnehmen möchte, kann mit einem Testament und einer passenden Sterbeversicherung (auch Sterbegeldversicherung genannt) vorsorgen.
Sterbeversicherung Rechner 2024
Historie und Allgemeines zum Sterbegeld
Das Sterbegeld ist stammt aus dem Sprachgebrauch der gesetzlichen Sozialversicherung. Bis 2004 zahlten gesetzliche Krankenkassen Sterbegeld an Angehörige, wenn der Verstorbene Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert war.
Allerdings fiel dieses Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen-Gesundheitsreform im Jahr 2004 zum Opfer. Von diesem Zeitpunkt an können Angehörige kein Sterbegeld mehr als Unterstützung für die Bestattungskosten erwarten. Bei der privaten Krankenversicherung gab es von vornherein kein Sterbegeld.
Von staatlicher Seite ist aber bei einer geprüften Bedürftigkeit eine sogenannte Sozialbestattung möglich. Bedürftigen muss der Staat helfen. So sagt das Gesetz, dass die erforderlichen Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen werden, „wenn die hierzu Verpflichteten dazu nicht selbst in der Lage sind.“
Doch nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung hat eine Todesfall-Leistung in ihrem Leistungskatalog. Auch die gesetzliche Unfallversicherung erbringt im Todesfall durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sogenannte Todesfall-Leistungen.
Darüber hinaus müssen die Unfallversicherungsträger häufig den Transport des Verstorbenen zu einer Bestattungsstätte bezahlen. Auch Kriegsbeschädigte haben Anspruch auf Sterbegeld. Kriegsbeschädigte haben nach dem Bundeswohlfahrtsgesetz Anspruch auf ein Sterbegeld. Der Tod muss aber eine Folge der Kriegsbeschädigung sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein Sterbegeld niedriger sein.
Des weiteren gibt es im Todesfall ein Sterbegeld in Höhe der dreifachen Versorgungsbezüge, die dem rentenberechtigten Beschädigten für den Sterbemonat nach dem BVG zustanden. Das Sterbegeld wird aber nur auf Antrag gezahlt.
Service und Wissenswertes zur Sterbeversicherung
Themen rund um den Tod werden häufig aus dem Alltag verdrängt, denn es ist unangenehm darüber nachzudenken oder mit den Liebsten darüber zu sprechen. Es ist jedoch sinnvoll, für den Fall der Fälle bereits im Voraus alles Wichtige zu organisieren und die Angehörigen damit entlasten.
Auf dieser Seite finden Sie neben wertvollen Tipps rund um die Themen Bestattungen, Bestattungsverfügung, Testament, digitaler Nachlass, Patientenverfügung, Organspende und finanzielle Absicherung auch eine Checkliste für Angehörige, was im Ernstfall zu tun ist.
Sterbeversicherungen können eine sehr sinnvolle Absicherung für Familien sein.
Erläuterung der Sterbeversicherung
Gibt es ein gesetzliches Sterbegeld? Nein, leider nicht mehr. Noch bis zum Jahr 2003 zahlten die Krankenversicherungen in Deutschland ein sog. Sterbegeld an die Angehörigen aus, wenn ein Versicherter verstarb. Dieses Sterbegeld war als Zuschuss zu den Bestattungskosten zu betrachten und betrug auch damals nur wenige Hundert Euro.
Seit dem 1. Januar 2004 wird keiner Sterbegeld mehr ausgezahlt. Allenfalls Hinterbliebene von Beamten oder Beschäftigten im Öffentlichen Dienst können unter Umständen ein Sterbegeld beantragen. Ebenso kann unter Umständen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ein Sterbegeld ausgezahlt werden. Dabei handelt es sich dann aber um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Da eine Bestattung schnell bis zu 10.000 EUR und auch darüber hinaus kosten kann, ist eine Sterbeversicherung für Eheleute oder Familien sinnvoll. Denn mit Hilfe einer Sterbeversicherung werden die Hinterbliebenen finanziell entlastet, weswegen die Versicherung auch „Hinterbliebenenversicherung“ genannt wird.
Kosten für eine Bestattung
Viele Menschen unterschätzen, wie viel eine Bestattung bzw. Beerdigung tatsächlich kostet. Dabei fallen Kosten nicht nur für die eigentliche Bestattung, sondern auch für eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an:
- Versorgung und Herrichtung des Verstorbenen
- Überführung
- Sarg bzw. Urne
- Formalitäten
- Blumenschmuck für den Sarg bzw. die Urne
- Trauerfeier
- die eigentliche Bestattung
- Dokumente und Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde)
- Grab
- Gestaltung der Trauerfeier
- langfristige Grabpflege
Gesamtkosten von über 7.000 EUR sind keine Seltenheit. Bei Sonderwünschen oder größeren Trauerfeiern können die Kosten schnell auf 10.000 EUR und mehr ansteigen. Die meisten Anbieter von Sterbeversicherungen empfehlen daher Versicherungssummen zwischen 5.000 und 7.500 EUR.
Ab welchem Alter können Sterbeversicherungen abgeschlossen werden?
Sterbeversicherungen können erst ab einem bestimmten Mindestalter – in der Regel 35 oder 40 Jahre – versichert werden. Diese werden dann mit regelmäßigen Beiträge n bis zum Alter von 85 Jahren gezahlt. Einige Anbieter berechnen nur Beträge bis zum Alter von 75 oder 65 Jahren. Danach fallen keine weiteren Kosten an – der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bis zu Ihrem Lebensende bestehen.
Nach dem Tod des Versicherten fällt die vereinbarte Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung an die im Vertrag als Begünstigte vereinbarte Person. Je nach Todeszeitpunkt kann die Versicherung mehr als die gezahlte Prämie zahlen, oder die Prämie kann die gezahlte Versicherungssumme übersteigen.
Sind Sterbeversicherungen sinnvoll?
Sterbeversicherungen sind nicht in allen Situationen sinnvoll. Denn einerseits ist die Versicherungssumme recht gering. Eine solche Versicherung sollte so gewählt werden, dass die Versicherung die Bestattungskosten vollständig abdeckt. Andere finanzielle Belastungen von Familienangehörigen – etwa Einkommensverluste – können auf diese Weise jedoch nicht ausgeglichen werden.
Die Risikolebensversicherung (RLV) kann Ehepaaren einen umfassenderen Schutz zu günstigeren Konditionen bieten als die Sterbeversicherung. Die Kosten der Sterbeversicherung hängen vom Alter des Versicherten ab: Ältere Menschen zahlen höhere Prämien.
Manche Anbieter von Sterbeversicherungen werben mit günstigen Sterbe-Policen für Senioren, doch sind diese Policen mitunter mit langen Wartezeiten verbunden (teilweise bis 36 Monate). Daher lohnt es sich, Sterbeversicherungen zu vergleichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Was sagen Verbraucherschützer oder Stiftung Finanztest zur Sterbegeldversicherung?
Verbraucherschützer oder auch die Stiftung Finanztest kritisieren das Produkt der Sterbegeldversicherung, weil es ihrer Meinung nach nicht sinnvoll ist. Als Argument wird die Möglichkeit der Überzahlung genannt, das bedeutet, dass es vorkommen kann, dass man weniger ausgezahlt bekommt, als man einzahlt.
Hier ist anzumerken, dass dies bei Versicherungen im Allgemeinen nicht unüblich ist. Wenn Sie bspw. eine KFZ-Versicherung haben und im Versicherungsjahr keinen Unfall hatten bzw. kein Schaden reguliert werden musste, dann haben Sie auch einen höheren Beitrag gezahlt, als Sie herausbekommen haben.
Denn bei Versicherungen geht es um die Absicherung eines Risikos. Es kann also durchaus vorkommen, dass eine Sterbeversicherung abgeschlossen wird und die versicherte Person nach z.B. 30 Jahren „noch nicht gestorben“ ist. Umgekehrt kann es auch passieren, dass eine Person bereits nach 5 Jahren nach Vertragsabschluss verstirbt. In diesem Fall erhalten die Angehörigen mehr Geld ausgezahlt, als sie für die Sterbegeldversicherung bezahlt haben.
Wartezeit bei der Sterbeversicherung
Was bedeutet die „Wartezeit“ der Sterbegeldversicherung? Eine bestimmte Wartezeit muss vergehen, bevor der Versicherungsschutz wirksam werden kann. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Stirbt der Versicherte in dieser Zeit, zahlt die Versicherung nicht oder nur anteilig.
Während der Wartezeit sind die Auszahlungen grundsätzlich auf die bis dahin gezahlten Beiträge beschränkt. Aufgrund der beschriebenen Preisgestaltung können die gezahlten Prämien die tatsächlichen Kosten der Bestattung schnell übersteigen – dann lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung eher nicht.
Insbesondere bei hohen Beiträgen ist es unter Umständen sinnvoller, einen eigenen Sparplan zur Finanzierung der Bestattung einzurichten. Kalkulieren Sie auf jeden Fall die Kosten, die Ihnen während des Laufzeit entstehen werden und schauen Sie, ob Sie das Geld anderweitig anlegen und ggf. eine höhere Rendite erreichen können.
Müssen Zahlungen aus der Sterbeversicherung versteuert werden?
Nein, Sterbegeld Zahlungen sind in der Regel steuerfrei, wenn es sich um einen privat abgeschlossenen Sterbegeld Vertrag handelt. Es fällt also keine Einkommensteuer an. Denn die private Sterbeversicherung zählt zu den Kapital-Lebensversicherungen. Mit ihr spart der/die VN (Versicherungsnehmer/in) Kapital an, welches den Hinterbliebenen im Todesfall zur Verfügung stehen soll.
Nach dem Tod der versicherten Person, also im Todesfall, ist die Versicherungssumme aus der Sterbeversicherung daher nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Sie nicht über den Freibetrag kommen, müssen Sie auch keine Erbschaftssteuer zahlen. Lassen Sie sich aber hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
Kann man Beiträge zur Sterbeversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, das war früher möglich. Die Voraussetzung hierfür war aber, dass der Vertrag bis zum Dezember 2004 abgeschlossen wurde und die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug. Heute neu abgeschlossene Sterbegeld Verträge sind somit leider nicht mehr steuerlich absetzbar.
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Zudem geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie bei Ihrer Suche nach einer Sterbeversicherung am besten vorgehen und worauf Sie bei Tarifen für eine Sterbeversicherung besonders achten sollten.
Sterbeversicherung oder Risikolebensversicherung
Im Gegensatz zur Sterbeversicherung bietet die Risikolebensversicherung einen umfassenderen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Die Versicherungssumme übersteigt in der Regel die Bestattungskosten bei weitem und kann so eventuell entstehende Einkommenslücken decken oder einen eventuell bereits aufgenommenen Kredit abbezahlen.
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung haben, ist keine zusätzliche Sterbegeldversicherung erforderlich. Die Risikolebensversicherung ist in vielen Situationen eine bessere Option, da sie eine größere Deckungssumme zu einer niedrigeren monatlichen Prämie erhalten kann.
Sie können eine Risikolebensversicherung verwenden, um Ihre Familie zu schützen, ein größeres Darlehen erhalten oder ein RLV-Darlehen verwenden oder es einfach verwenden, um das Unerwartete nach Ihrem Tod abzudecken. Der größte Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Risikolebensversicherung ist neben der Versicherungssumme, die erforderlichen Gesundheitsfragen.
Während beim Antrag für eine Risikolebensversicherung immer Gesundheitsfragen zu beantworten sind, also vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung immer eine Gesundheitsprüfung erfolgt, ist dies bei den meisten Sterbeversicherung nicht der Fall. Sterbeversicherungen sind also ohne Gesundheitsfragen abschließbar. Dafür sind die oben beschriebenen Wartezeiten zu beachten. Erst nach dieser Wartezeit, wird die volle abgesicherte Versicherungssumme ausgezahlt. Sollte der Todesfall innerhalb der Wartezeit eintreten, so werden die bis dahin eingezahlten Beiträge (abzüglich der Versicherungskosten) ausgezahlt.
Sterbeversicherung – Angebote von unabhängigen Versicherungsmaklern
Wir sind als bereits langjährig tätige Versicherungsmakler umfassend und intensiv mit dem Bereich Altersvorsorge und Absicherung vertraut. Wir bieten Ihnen daher eine professionelle und individuelle Beratung auch für den Bereich Todesfall Vorsorge an.
Das wichtigste: Unsere Beratung ist von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängig. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Sterbeversicherung Angebot. So ermitteln wir mit Ihnen zusammen die für Sie optimale Sterbeversicherung.
Die bekanntesten Sterbeversicherung Anbieter in Deutschland 2024
Die größten und bekanntesten Lebensversicherung-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Sterbeversicherung anbieten sind folgende:
- Allianz
- Axa
- Debeka
- Signal Iduna
- HUK Coburg
- HUK24
- Continentale
- Hannoversche
- Zurich
- Barmenia
- Versicherungskammer Bayern VKB
- Sparkasse
- Alte Leipziger
- Hanse Merkur
- Gothaer
- Generali
- HDI
- DBV
- Inter Versicherung
- Universa
- Münchener Verein
- Volkswohl Bund
- Swiss Life
- R+V
- Ergo
- LV1871
- Sparda Bank
- BGV
- ARAG
- LVM Versicherung
- DEKA
- Nürnberger
- Württembergische
- Mannheimer
- DEVK
- Provinzial
- Concordia
- Mecklenburgische
- Rheinland Versicherungen
- Deutsche Ärzteversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen) / PAX-Familienfürsorge / Bruderhilfe
- VPV
- Condor
- Cosmos Direkt
- Interrisk
- neue leben
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